Krankmeldung
Ihr Kind ist krank und kann nicht zur Schule kommen.
- Sie melden Ihr Kind bitte über das IServ-Elternmodul krank.
- Sie entschuldigen Ihr Kind schriftlich über den Schulplaner bei der Klassenleitung. Gegebenenfalls werden ärztliche Bescheinigungen bei der Klassenleitung als Papier abgegeben, wenn das Kind die Schule wieder besucht.
Ihr Kind hat einen nicht verschiebbaren Artztermin während der Unterrichtszeit.
Sie rreichen vorher die Bitte zur Unterrichtsbefreing über den Schulplaner Ihres Kindes an die Klassenleitung.
Ihr Kind ist am Tag einer Klassen- oder Kursarbeit krank.
- Sie melden Ihr Kind wie oben beschrieben krank.
- Ab Klasse 8 ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Ihr Kind ist unmittelbar vor/nach den Ferien erkrankt.
Sie müssen bitte eine ärztliche Bescheinigung bei der Klassenleitung vorlegen.
Ärzte stellen üblicherweise erst am unmittelbaren Tag vor/nach den Ferien eine Bescheinigung aus. Für weitere Tage reicht eine schriftliche Mitteilung von den Eltern.
Ihr Kind besucht die Schule, kann aber am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen.
Ihr Kind hat trotzdem Anwesenheitspflicht. Dies gilt auch für die Randstunden zu Beginn/am Ende des Unterrichtstages.
In der Sporthalle sollte Ihr Kind sollte trotzdem Sportschuhe dabei haben, um keine kalten Füße zu bekommen.
In der Schwimmhalle muss Ersatzkleidung (Bade- oder Sportkleidung) getragen werden. Straßenkleidung ist hier verboten!
Ihr Kind wird während der Unterrichszeit krank und kann nicht mehr am Unterricht teilnehmen.
Wir lassen erkrankte Kinder nicht eigenständig nach Hause gehen. Wir rufen Sie an, um Sie zu bitten, Ihr Kind abzuholen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, muss das Kind unter Aufsicht in der Schule bleiben. Dies geschieht i. d. R. vor dem Sekretariat oder im Sanitätsraum. Bei akuten Krankheitssymptomen verständigen wir einen Rettungstransport.